AGB

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der

Mediengruppe Oberfranken – Digital GmbH & Co. KG, mgo netzheimat

Gutenbergstraße 1, D – 96050 Bamberg

(im Folgenden mgo netzheimat oder Anbieter)

und

deren Kunden (im Folgenden Kunde oder Auftraggeber).

Kunden in Sinne dieser AGB sind Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Der Abschnitt I (Allgemeine Regelungen) enthält die Regelungen, die für alle von mgo netzheimat angebotenen Leistungen und Dienste gelten. Im Abschnitt II (Domains), Abschnitt III (Webhosting), Abschnitt IV (Websites, Content), Abschnitt V (Software, App, technische Individualentwicklung), Abschnitt VI (Onlinewerbung und Onlinemarketing), Abschnitt VII (Wartung) und Abschnitt VIII (Strategieberatung) sind besondere Regelungen enthalten, die jeweils für einzelne Dienste gelten. Diese ergänzen und modifizieren ggf. die Allgemeinen Regelungen. Die besonderen Regelungen gehen den Allgemeinen Regelungen im Falle eines inhaltlichen Widerspruchs vor. Sie gelten auch, wenn das Produkt lediglich ein Teil eines vom Kunden gebuchten Paketes ist, welches auch andere Leistungen enthält.

(3) mgo netzheimat erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde AGB verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn mgo netzheimat in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(4) Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung berechtigt, soweit hierfür triftige Gründe vorliegen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag sowie der aktuellen Leistungsbeschreibung und der gültigen Preisliste.

(2) Gegenstand der Leistungspflichten sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg der Kunden wird angestrebt, aber ist ausdrücklich nicht geschuldet.

(3) Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an mgo netzheimat zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und mgo netzheimat kommt durch Unterzeichnung des Vertrags oder durch die schriftliche oder per E-Mail erfolgte Auftragsbestätigung der mgo netzheimat zustande.

§ 3 Leistungen von mgo netzheimat

(1) Soweit nicht schriftlich vereinbart, sind alle Angebote von mgo netzheimat freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Auftraggebers stellen verbindliche Angebote dar, die der Anbieter innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen kann. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/ Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich. Bestellungen des Auftraggebers werden vom Anbieter durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen.

(2) mgo netzheimat behält sich die Änderung seiner Dienste und Leistungen vor, sofern dies dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dient und/oder der technischen Entwicklung und/oder der rechtlichen Entwicklung Rechnung trägt.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Soweit die Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle einer Verlängerung der Laufzeit erfolgt diese zu dem im Zeitpunkt der Verlängerung jeweils gültigen Preisliste.

(2) mgo netzheimat ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen auch eine Anpassung des Preises vorzunehmen, höchstens jedoch ein Mal pro Quartal und nur um nach Abschluss des Vertrags eingetretene Auswirkungen von Änderungen der Gesamtkalkulation und -kosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis beeinflussen, sind Produktions- und Beschaffungskosten, Kosten für die technische Bereitstellung bzw. die Auslieferung, Kundendienst und andere Kosten des Ein- und Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Die Anpassung kann sowohl in Form von Preiserhöhungen – bei insgesamt gestiegenen Kosten – als auch in Form von Preissenkungen – bei insgesamt gesunkenen Kosten – erfolgen, wobei der Umfang der Anpassung im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Veränderung zu stehen hat. Anpassungen des Preises werden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig in Textform angekündigt. Preiserhöhungen bei Verträgen mit vereinbarter Laufzeit werden erst mit der nächsten Verlängerung der Laufzeit wirksam. Der Preis ist für den Zeitraum der Vorausberechnung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bei Preiserhöhungen steht dem Auftraggeber auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss mgo netzheimat innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Sollte bereits eine erhöhte Abbuchung stattgefunden haben, erfolgt eine Rückerstattung.

(3) Die Fälligkeit der Forderung richtet sich nach den Sonderbestimmungen in den Abschnitten II § 4, III § 4, IV § 7, V § 4, VI § 4, VII § 3, VIII § 3 sowie den einzelnen vertraglichen Vereinbarungen. Grundsätzlich ist die Forderung mit Rechnungsstellung sofort fällig. Die Forderung ist innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit zu begleichen. Als Zahlungsmethode wird die Bezahlung per Überweisung vereinbart.

(4) In begründeten Fällen behält sich mgo netzheimat vor, Vorkasse vom Kunden zu verlangen, insbesondere bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei vorherigem Zahlungsverzug.

(5) Bei der Überschreitung von eingeräumten Zahlungsfristen liegt Zahlungsverzug vor und mgo netzheimat ist ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Ferner sind alle angefallenen Mahn- und Inkassokosten durch den Kunden zu ersetzen.

(6) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 21 Tage in Verzug, so ist mgo netzheimat auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff auf die erbrachten Leistungen bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für eine etwaige Entsperrung ist mgo netzheimat berechtigt, eine Gebühr von bis zu 25,- EUR zzgl. 19% MwSt. für den anfallenden Mehraufwand zu berechnen. Die Entsperrung setzt jedoch eine Bezahlung aller offenen Rechnungen sowie die Begleichung aller angefallenen Mahngebühren etc. voraus.

(7) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden dem Anbieter andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist mgo netzheimat berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, sowie Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(8) Kommt der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann mgo netzheimat das Vertragsverhältnis gemäß 8 Abs. 3.1 dieses Abschnitts aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(9) Unrichtigkeiten, Unvollständigkeiten oder Einwendungen gegen einen Rechnungsabschluss hat ein Kunde innerhalb einer Woche nach dessen Zugang zu beanstanden bzw. zu erheben.

(10) Leistungen, fertiggestellte Websites, Software, Apps sowie alle anderen von mgo netzheimat erstellten Medien und alle damit verbundenen Rechte werden dem Kunden erst gegen Bezahlung des vereinbarten Preises bzw. der Vorauszahlung zur Verfügung gestellt bzw. eingeräumt.

§ 5 Urheberrecht / Nutzungsrechte

(1) Alle Rechte an den von mgo netzheimat erstellten Diensten/Leistungen/Produkten (z.B. Software, Applikationen, Internetseiten, Grafiken, Texte und Konzeptionen) bleiben allein bei mgo netzheimat.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber bei Leistungen von mgo netzheimat jeweils zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, die Leistungen vertragsgemäß zu nutzen, das heißt insbesondere temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Leistungen in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von mgo netzheimat nicht gestattet. Es ist dem Kunden soweit nicht abweichend vereinbart, auch nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen oder Dritten Nutzungsrechte zu veräußern. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber.

(3) Für Waren und Dienstleistungen von Fremdanbietern gelten die vorstehenden Bestimmungen nicht. Hier finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob mgo netzheimat dem Kunden die Leistung zur Verfügung stellt oder lediglich als Vermittler auftritt und den Zugang vermittelt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Erbringung der Dienste notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben. Änderungen sind mgo netzheimat unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.

(2) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die von ihm beantragten Dienste/ Leistungen/ Produkte nicht in etwaige Rechte Dritter eingreifen. Zudem erklärt der Kunde, dass er die ihm zur Verfügung gestellten Dienste/ Leistungen/ Produkte nicht nutzen wird, um in Rechte Dritter einzugreifen oder um rechtswidrige Inhalte im Internet zu speichern, darzustellen, anzubieten oder sonst wie zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dieses Verbot gilt insbesondere für Inhalte, die gegen die Vorschriften der §§ 83, 131 und 184 StGB verstoßen (Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellung, Verbreitung pornografischer Schriften). Der Kunde verpflichtet sich, in Anspruch genommene Dienste/ Leistungen/ Produkte nicht durch Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige schädigende Programme zu beeinträchtigen und eine Verbreitung derartiger Programme in höchstmöglicher Weise zu unterlassen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, welche mgo netzheimat zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt werden.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter regelmäßig zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Dem Kunden ist bekannt, dass er bei Missbrauch seiner Kennung verpflichtet ist, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

(5) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten verantwortlich. Er erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Daten, die er auf mgo netzheimat-Servern hat und überspielt diese gegebenenfallsauf andere Datenträger, die nicht bei mgo netzheimat liegen. Mgo netzheimat bietet dem Kunden im Fall eines Datenverlustes Unterstützung bei der Wiederherstellung an. Der Kunde wird hierzu auf Verlangen von mgo netzheimat die betreffenden Datenbestände nochmals an mgo netzheimat übertragen.

(6) Der Kunde ist für die zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z.B. Impressumspflicht, Datenschutzrechtliche Informationen, Cookie-Banner) selbst verantwortlich. Er stellt mgo netzheimat in diesem Kontext von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(7) mgo netzheimat wird dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Informationen per E-Mail zusenden. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig seine E-Mails zu prüfen.

§7 Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen oder Gefährdungen durch den Kunden

mgo netzheimat kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der mgo netzheimat Server-Systeme beeinträchtigt werden. Wenn Dienste aus diesen Gründen gesperrt werden, besteht der Entgeltanspruch der mgo netzheimat fort. Bei schuldhaften Verstößen ist mgo netzheimat berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit der Leistungen von mgo netzheimat bestimmt sich vorrangig nach den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Vertragslaufzeit beginnt grundsätzlich mit der Online Zugänglichmachung bzw. mit der Übergabe oder Übersendung der Leistungen/Produkte an den Kunden.

(1.1.) Bei „mgo netzheimat direkt“ Paketen (gem. der Leistungsbeschreibung) beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.

(1.2) Bei „mgo netzheimat“ Leistungen gelten die Sonderbestimmungen unter den Abschnitten II §3, III § 3, VI § 5 und VII § 2 und die vertraglich vereinbarten Laufzeiten. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, verlängert sich der Vertrag nicht um die Vertragslaufzeit, sondern um ein Jahr.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem darin liegen, dass

(3.1) der Kunde sich in zwei aufeinander folgenden Monaten mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug befindet.

(3.2) dass der Kunde trotz erfolgter Abmahnung gegen die Pflichten aus § 7 Abs. 1 des Abschnitts II, § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs.3 des Abschnitts III verstößt.

(3.3) der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.

(3.4) wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 9 Beanstandung, Gewährleistung, Verjährung

(1) Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind unverzüglich anzuzeigen. Mängel, welche nicht sofort erkennbar sind, sind unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen.

(2) Gewährleistungsansprüche verjähren, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde mgo netzheimat wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern mgo netzheimat diesen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(3) Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so ist mgo netzheimat nach eigener Wahl berechtigt nachzuerfüllen.

(4) Soweit dem Kunden zumutbar, ist mgo netzheimat zu einer zweimaligen Nachbesserung berechtigt.

§ 10 Haftung von mgo netzheimat

(1) Es besteht grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, es sei denn in den besonderen Abschnitten dieser AGB, insbesondere in 6 Abschnitt II, § 5 des Abschnitts III, § 5 des Abschnitts V, § 6 Abschnitt VI ist etwas anderes geregelt.

(2) Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von mgo netzheimat liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

(3) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden (gleich deren Rechtsgrundlage) sowie für vergeblich getätigte Aufwendungen haftet mgo netzheimat lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Pflichtverletzung durch mgo netzheimat, ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern oder auf einer Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, vertraglichen Nebenpflichten sowie auf der Vornahme von unerlaubten Handlungen basieren. Für eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, haftet mgo netzheimat auch dann, wenn es sich um lediglich leichte Fahrlässigkeit handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten. Insbesondere haftet mgo netzheimat auch nicht für von ihr nicht zu vertretende lieferverzögernde Ereignisse von vorübergehender Dauer – insbesondere Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Systemausfälle (insb. im Falle eines staatlichen Eingriffs in die Energieversorgung, welche unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass der Betrieb in produktionsnotwendigen Betriebsteilen nicht mehr möglich ist), die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten – sowie alle Fälle höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere auch Naturkatastrophen, politische Krisensituationen (wie z.B. Krieg), terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien, Pandemien, Seuchen, oder vergleichbare Situationen) sowie sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sowohl im Betrieb der Mediengruppe Oberfranken als auch in der eines Geschäftspartners oder Zulieferers.

(4) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch mgo netzheimat, ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Verluste, die dem Kunden durch fehlende Mitwirkung des Kunden bei der Erfüllung des Auftrages entstehen.

(6) mgo netzheimat haftet nicht für die Inhalte des Kunden. Es erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine inhaltliche Prüfung der zur Verfügung gestellten Inhalte. Der Kunde haftet allein für die Inhalte und Angaben auf seiner Website und ist allein zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Diese umfassen unter anderem – nicht abschließend – presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen sowie Vorgaben des Datenschutzrechts (insb. TMG, TTDSG und DSGVO). Es wird kein Rechtsrat seitens mgo netzheimat erteilt und Inhalte und Angaben werden nur auf Weisung und Verantwortung des Kunden eingepflegt.

(7) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet mgo netzheimat insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(8) Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird nur bis zur Schnittstelle in das Internet gewährleistet. Für Mängel und Schäden außerhalb der Einflussmöglichkeiten von mgo netzheimat, insbesondere auch bei Mitnahme eine Website auf einen anderen Server wird keine Haftung übernommen.

(9) Eine Haftung von mgo netzheimat für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Telekomuniaktionsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Abtretungsverbot, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Auftraggeber ist zur Abtretung der aus dem jeweiligen Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von mgo netzheimat berechtigt. Soweit anwendbar bleibt § 354a HGB unberührt.

(2) Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtkräftig festgestellt ist.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bamberg. Die für den Sitz von mgo netzheimat zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. mgo netzheimat kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

(2) Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrags entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 13 Änderungsvorbehalt

mgo netzheimat ist berechtigt diese AGB oder Teile davon mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderungen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind oder dies aus notwendigen rechtlichen oder regulatorischen Gründen erfolgen. Der Kunde wird in diesem Fall vorab per E-Mail informiert. Sollte der Kunde nicht innerhalb der von mgo netzheimat gesetzten Frist der Änderung widersprechen, so gilt die Änderung als angenommen. Voraussetzungen für eine solche Änderung sind, dass mgo netzheimat dem Kunden eine angemessene Frist (mindestens 30 Tage) zur Abgabe seiner ausdrücklichen Erklärung einräumt und dass mgo netzheimat bei Beginn der Fristsetzung auf sämtliche Änderungen hinweist. Widerspricht der Kunde fristgemäß, besteht der Vertrag unverändert fort, der Anbieter ist aber berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

§ 14 Gefahrübergang

Mit der Übergabe bzw. dem vollständigen Download der Leistung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer den Datenträger dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Soweit Dienste beim Kunden nach vertraglicher Vereinbarung installiert bzw. eingerichtet werden, geht die Gefahr nicht mit der Übergabe an den Transportunternehmer, sondern erst mit Fertigstellung der vereinbarten Installationsleistung beim Kunden über.

§ 15 Übertragung von Leistungen

Der Anbieter kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder von ihm sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen sind.

§ 16 Überlassene Materialien und Archivierung

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrages nicht abgefordert wird, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Kunden. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.

§ 17 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit den jeweiligen Verträgen zugänglich werdenden Informationen vertraulich zu behandeln und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – ohne schriftliche Einwilligung der anderen Partei weder an Dritte weiterzuleiten noch Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen. Dies gilt auch über die Laufzeit und nach Beendigung des Vertrags.

§ 18 Zusätzliche Kosten

Soweit für die Leistungen von mgo netzheimat öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Kunden zugewiesen sind, hat sie der Auftraggeber zu tragen. Erbringt mgo netzheimat Leistungen auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann er für die anfallenden Fahrzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Der Anbieter ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 EUR zu berechnen.

§ 19 Wirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Vereinbarungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt.

§ 20 Datenschutz

(1) Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. mgo Netzheimat nimmt die gesetzlichen Pflichten, wie z.B. die Transparenzpflicht oder Informationspflicht, sehr ernst. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Für detaillierte Informationen bezüglich des Datenschutzes wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen. Diese finden Sie unter: https://www.mgo-netzheimat.de/datenschutz/

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider dazu in der Lage ist, das Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten jederzeit einzusehen. Zudem ist es möglich, dass Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen und sich Zutritt zu den Inhalten verschaffen.

(3) Bei der Beauftragung Dritter verwenden wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Abschnitt II: Besondere Regelungen für Domains

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) mgo netzheimat vermittelt die Registrierung von Internetdomains. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und Preisliste von mgo netzheimat sowie die vertragliche Vereinbarung verwiesen.

(2) Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrags sind, gelten ergänzend die entsprechenden Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrags sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENIC direct-Preisliste.

§ 2 Domainregistrierung

(1) Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle direkt zustande. mgo netzheimat wird lediglich als Vermittler tätig und beantragt die Registrierung von Domains im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Registrierung erst ausgehen, wenn diese durch die Vergabestelle bestätigt ist.

(2) Für bereits registrierte Domains führt mgo netzheimat im Namen, im Auftrag, unter Mitwirkung und auf Rechnung des Kunden das jeweils einschlägige Verfahren zur Übernahme der Domain durch mgo netzheimat durch.

(3) Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Mit der Beauftragung von mgo netzheimat stimmt der Kunde verbindlich den jeweiligen Vergaberichtlinien zu.

(4) Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung der Domain erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains wird nicht übernommen.

(5) Domains werden bei einer Neuregistrierung (soweit möglich) sofort zur Registrierung eingereicht. Ein Rücktritt von der Domainbestellung ist somit nicht möglich. Die Kosten für die Registrierung der Domain werden ausschließlich dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser trägt auch die Verantwortung im Hinblick auf alle rechtlichen und administrativen Fragen.

§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine Erstregistrierung mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist mit drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Da der überwiegende Teil des von mgo netzheimat zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu erbringenden Gesamtaufwandes bei Vertragsbeginn zu tragen ist, ist bei Domains das Entgelt vor der Registrierung fällig. mgo netzheimat ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung des für die Registrierung vereinbarten Entgelts vorzunehmen. Im Falle eines Providerwechsels trägt der Kunde die Kosten, die sich aus der Übernahme der Domain durch mgo netzheimat und deren Weiterführung ergeben. Sofern das Wechselverfahren wegen fehlender Freigabe der Domain oder anderer Umstände wiederholt werden muss, ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Mit der Domainregistrierung bei der Vergabestelle erhält der Kunde ein für die Vertragslaufzeit ausschließliches Nutzungsrecht, jedoch kein Eigentum oder sonstiges absolutes Recht an der Domain. Er ist befugt die Domain an Dritte weiterzuveräußern.

(2) Mit Vertragsende wird die .de-Domain des Kunden freigegeben und kann von jedermann registriert werden. Die unter der .de-Domain gehosteten Informationen (z.B. E-Mail-Adressen, Seiteninhalte) werden mit Ablauf des Domainvertrags nicht mehr zugänglich sein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig Backups der benötigten Daten anzulegen und zu speichern.

§ 6 Haftung

mgo netzheimat hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss. mgo netzheimat übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beantragte Domain zugeteilt wird oder frei von Rechten Dritter ist.

(1) Die Daten zur Registrierung werden von mgo netzheimat in einem automatisierten Verfahren an die Vergabestelle weitergeleitet. Der Kunde ist vor Absendung seines Auftrags verpflichtet, seine Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. mgo netzheimat haftet nicht für Schäden, die aufgrund einer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Daten des Kunden entstehen.

§ 7 Pflichten des Kunden, Unzulässige Nutzung, Reaktion von mgo netzheimat bei Gefährdungen

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Domain weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, keine Domains registrieren zu lassen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.

(2) Machen Dritte gegenüber mgo netzheimat glaubhaft, dass eine Domain an sich ihre Rechte verletzt, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch die Domain Rechtsvorschriften verletzt werden, kann mgo netzheimat die Internetseite vorübergehend sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauern.

(3) In den Fällen des 7 Abs. 2 des Abschnitts II kann mgo netzheimat alternativ auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain vorübergehend unerreichbar machen.

§ 8 Freistellung

Der Kunde ersetzt mgo netzheimat alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regeln, insbesondere einer Verletzung der Verpflichtungen aus § 7 des Abschnitts II entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.

Abschnitt III: Besondere Regelungen für Webhosting

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) mgo netzheimat stellt dem Kunden auf dessen Antrag hin Speicherplatz (sog. Account) auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Veröffentlichung einer Website zur Verfügung (sog. Shared Hosting). Bezüglich der Einzelheiten zum Vertragsgegenstand wird auf die Leistungsbeschreibung und die Preisliste sowie die vertragliche Vereinbarung von mgo netzheimat verwiesen.

(2) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Der Kunde wird über die Änderung informiert.

(3) Der Account-Vertrag und der Vertrag bzgl. der Vermittlung einer Domain sind zwei voneinander unabhängige Verträge. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Verträge zeitgleich abgeschlossen wurden.

(4) Kann eine Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden, oder kann die Domain im Rahmen eines AuthInfo-Verfahrens nicht von mgo netzheimat übernommen werden, so bleibt die Wirksamkeit des Account-Vertrags hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei, eine andere verfügbare Domain registrieren zu lassen oder das Webpaket zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

(5) Bei Wahl einer E-Mail Leistung durch mgo netzheimat richten sich die Anzahl der E-Mail Adressen, Speichergröße, maximale Empfangsgröße und Art des Zugangs zum Postfach nach der gebuchten Produktvariante. Der Kunde ist für die Inhalte selbst verantwortlich. mgo netzheimat behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

§ 2 Pflichten des Kunden, Reaktion von mgo netzheimat bei Gefährdungen

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte der von ihm betriebenen Websites weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzen, insbesondere ist der Kunde verpflichtet,

(1.1) keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;

(1.2) keine Inhalte zum Abruf anzubieten oder zu verlinken, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten;

(1.3) eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu verhindern, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);

(1.4) sicherzustellen, dass seine auf einem Server von mgo netzheimat eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch mgo netzheimat stören könnten;

(1.5) alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von mgo netzheimat ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der zuvor genannten Pflichten hinzuweisen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Funktionsfähigkeit der Systeme von mgo netzheimat und ihren Kunden nicht zu beinträchtigen (unzulässige Nutzung). Verletzungen der System- und Netzwerksicherheit stellen Vertragsverletzungen dar, für die der Kunde haftet. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

(2.1) keine Skripte oder Programme ablaufen zu lassen, die das Betriebsverhalten des Servers bei hohen Zugriffszahlen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, z.B. Bannertausch oder frei zugängliche Besucherzähler, Top Listen, Massenmailversand, Mail- Bombing oder andere Handlungen, die das System überlasten (Flooding);

(2.2) keine IRC Chat-Systeme (kleinere Perl sowie PHP-Chatsysteme sind zugelassen, sofern das Betriebsverhalten des Servers dadurch nicht beeinträchtigt wird), Video Streaming oder Downloads von Video, Audio, inkl. mp3 Dateien für kommerzielle Zwecke aufzuschalten;

(2.3) Steuerungsinformationen in TCP/IP Paketen (Paket-Header), etwa in elektronischen Mitteilungen und Newsgroups- Einträgen, nicht zu manipulieren.

(3) Der Kunde darf die, vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen.

(4) Machen Dritte gegenüber mgo netzheimat glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann mgo netzheimat die Internetseite vorübergehend sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

(5) Werden mgo netzheimat Rechtsverletzungen, unzulässige Nutzungen oder Gefährdungen bekannt, so reagiert mgo netzheimat im Regelfall mit folgenden Maßnahmen:

(5.1) Bei extremistischen, pornographischen oder kommerziellen erotischen Inhalten kann mgo netzheimat statt eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

(5.2) Bei unzulässiger Nutzung ist mgo netzheimat berechtigt, den Account ggf. ohne Vorwarnung zu sperren, sofern dies zur Sicherung der Funktionsfähigkeit angezeigt ist.

§ 3 Vertragslaufzeit/ Kündigung

(1) Bei Hosting Leistungen beträgt die Laufzeit, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, 12 Monate.

(2) Soweit nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Vor der Vertragsausführung ist eine einmalige Vorauszahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtpreises der Vergütung an mgo Netzheimat zu leisten, da der überwiegende Teil des von mgo netzheimat zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu erbringenden Gesamtaufwandes bei Vertragsbeginn zu tragen ist. Die monatliche Gebühr ist zu Beginn des Monats rückwirkend für den vergangenen Monat zu bezahlen.

§ 5 Haftung von mgo netzheimat

mgo netzheimat haftet nicht für Wettbewerbsverstöße, Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten und von geistigem Eigentum sowie nicht für sonstige Rechtsverletzungen, die der Kunde bei der Nutzung des Webhostingservices begeht.

§ 6 Freistellung

Der Kunde haftet mgo netzheimat für alle Schäden, die aus seiner Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstehen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.

Abschnitt IV: Websites und Content Erstellung

§ 1 Vertragsgegenstand

mgo netzheimat bietet seinen Kunden die Möglichkeit Websites anhand von beauftragten oder gestellten Screendesigns oder Referenzprojekten erstellen und verwalten zu lassen. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die Preisliste von mgo netzheimat sowie die vertraglichen Vereinbarungen verwiesen. Die von mgo netzheimat zu erbringenden Leistungen und Dienste sind abhängig vom beauftragten Angebot. Die Beschaffung der Internet-Domain sowie des Webserver Speicherplatzes ist, soweit nicht anders vereinbart, ein eigenständiger Vertrag und nicht automatisch mit dem Vertragsabschluss über eine Websiteserstellung abgedeckt.

§ 2 Pflichten des Kunden

(1) Zusätzlich zu § 6 des Abschnitts I verpflichtet sich der Kunde, alle in die Website einzubindenden Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken und Logos) in digitaler Form und frei von Rechten Dritter sowie spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt (laut Projektplan) mgo netzheimat zur Verfügung zu stellen. Soweit der Kunde diese Inhalte an mgo netzheimat übersendet, stellt der Kunde selbst eine Sicherungskopie her. Der Kunde verpflichtet sich, digitale Inhalte vor der Übermittlung zu mgo netzheimat auf Schadsoftware zu prüfen. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an mgo netzheimat zu übermitteln.

(2) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässige Inhalte einer vom mgo netzheimat erstellten Website des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber mgo netzheimat hiermit frei.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, ihm durch mgo netzheimat zur Verfügung gestellten Zugangsdaten oder Passwörter geheim zu halten. mgo netzheimat haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Weitergabe dieser Informationen an Dritte oder Nutzung dieser Informationen durch Dritte entstehen.

(4) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass mgo netzheimat die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Websites etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Der Auftraggeber gestattet mgo netzheimat an angebrachter Stelle auf der Homepage einen Link mit entsprechendem Text über den Ersteller der Website auf die eigene Homepage anzubringen.

§ 3 Pflichten von mgo netzheimat

(1) mgo netzheimat ist dem Auftraggeber zur Aufklärung und Beratung über die Besonderheiten, Möglichkeiten und Verkehrssitten im Internet verpflichtet, insbesondere ob bestimmte gewünschte Gestaltungen oder Inhalte überhaupt umgesetzt werden können.

(2) mgo netzheimat verpflichtet sich bei individuell gebuchten Lösungen, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website herzustellen. Wurde vom Kunden das Erstellen einer Website in Auftrag gegeben, verpflichtet sich mgo netzheimat nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung durch den Kunden, diesem die erstellte Website (inkl. aller erstellten Grafiken etc.) zur Verfügung zu stellen.

(3) Soweit Websites Inhalte selbst erstellt und fortlaufend verwaltet werden, verpflichtet sich mgo netzheimat, dass die Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen, noch Rechte Dritter verletzen. mgo netzheimatstellt den Auftraggeber von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei.

(4) Von der Inhaltserstellung durch mgo netzheimat ist nicht die Angabe, Ausarbeitung oder eigenständige Aktualisierung der rechtlichen Informationen auf den Websites wie z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Consentbanner umfasst. mgo netzheimat haftet nicht für derartige Angaben des Kunden und erteilt hierzu keinerlei Rechtsrat. mgo netzheimat ist allerdings im laufenden Vertragsverhältnis verpflichtet, auf Weisung des Kunden die von ihm in Textform übersendeten Angaben und Inhalte innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit eigenüblicher Sorgfalt auf der Website einzupflegen.

(5) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet mgo netzheimat nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, welche einem vom Auftraggeber verfolgtes Businessmodell innewohnen, haftet mgo netzheimat nicht.

(6) Soweit dies erforderlich ist, beispielsweise für ein Hosting bei einem Drittanbieter, hat der Auftragnehmer nach Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Auftraggeber diesem den zugrundeliegenden Quellcode zu übergeben.

§ 4 Vertragslaufzeit / Kündigung

Der Vertrag wird mit Unterzeichnung des Vertrags oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung geschlossen. Er endet mit Abnahme der Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen eigenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen beim Auftragnehmer. An der technischen Umsetzung erstellter oder bearbeiteter Websites und Shops erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht. Ebenso werden dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an von mgo netzheimat erstellten Elementen, z.B. Grafiken und Texte in einer nicht ausschließlichen Lizenz ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung eingeräumt. Für durch mgo netzheimat eingebundene Elemente und Werke Dritter wird dem Kunden hingegen kein Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Verwendung oder Mitnahme der erbrachten Dienste zu einem anderen Webhost ist gestattet. Der Kunde darf sein Nutzungsrecht Dritten einräumen oder an Dritte veräußern.

§ 6 Auftragsablauf

Nach Vertragsunterzeichnung bzw. Versenden der Auftragsbestätigung nimmt mgo netzheimat die Arbeit auf. Websites werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs eine Korrekturrunde zu verlangen. Dem Kunden trifft dabei die Obliegenheit, seine Änderungswünsche substantiiert vorzubringen, sodass es dem Anbieter möglich ist, den Auftrag zu überarbeiten. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatz Basis für 75,00 EUR zzgl. 19% MwSt. pro angefangene Stunde.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 der Vergütung als Vorauszahlung nach Auftragsbestätigung, 1/3 Teilzahlung nach Umsetzung der Website (nach Fertigstellung des Basiskonzepts und Überführung aller Basismodule in HTML, jedoch vor Abnahme durch den Kunden), 1/3 Abschlusszahlung nach Abnahme. Dem liegt zugrunde, dass der überwiegende Teil des von mgo netzheimat zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu erbringenden Gesamtaufwands bei Vertragsbeginn zu tragen ist Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung von mgo netzheimat sofort, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Abschnitt V: App Entwicklung, Softwareentwicklung, Technische Individualentwicklung

§ 1 Vertragsgegenstand

mgo netzheimat bietet seinen Kunden die Möglichkeit der individuellen Software-Entwicklung für Computer oder mobile Endgeräte („App“) in Auftrag zu geben. Des Weiteren wird noch andere technische Individualentwicklung angeboten (z.B. Schnittstelle, JAVA). Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die Preisliste von mgo netzheimat sowie die vertragliche Vereinbarung verwiesen. Die von mgo netzheimat zu erbringenden Leistungen und Dienste sind abhängig vom beauftragten Angebot.

§ 2 Vertragslaufzeit/Kündigung

Der Vertrag wird mit Unterzeichnung des Vertrags oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung geschlossen. Er endet mit Abnahme der Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 3 Nutzungsrechte

  1. Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt mgo netzheimat dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte, dauerhafte und übertragbare Recht ein, die Leistungen vertragsgemäß zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden.

Dazu zählen bei Software und App insbesondere:

(1.1.) das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form, beispielsweise zur dauerhaften und/oder flüchtigen Speicherung auf elektrischen, elektromagnetischen, optischen Speichermedien, wie jeder Art von Festplatten, RAM, blu-ray discs, DVD, CD-ROM, Speicherkarten, in mobilen Endgeräten, USB-Sticks etc sowie über alle Kommunikationswege, insbesondere im Rahmen des Cloud-Computings oder des Angebots an die Öffentlichkeit;

(1.2.) das Recht zur umfassenden Umarbeitung (Übersetzung, Bearbeitung und Arrangement) der Leistungen, auch zur Anpassung der Software an geänderte Einsatz Bedingungen, zum Erstellen von Schnittstellen sowie zur Weiterentwicklung der Software und Verbindung der Leistungen des Auftragnehmers mit Leistungen anderer, zum Löschen der Leistungen und zur Verwertung des Ergebnisses dieser Umarbeitungen in jeglicher Form entsprechend den in dieser Vereinbarung genannten Befugnissen;

(1.3.) das Recht zur Verbreitung der Software und von Vervielfältigungsstücken hiervon in jeder Form und mit jedem Mittel, einschließlich des Rechts zur Vermietung, zum Leasing und zur Leihe, gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung der Software über drahtgebundene und drahtlose Netze (z.B. zum Download, insbesondere über Vertriebsplattformen von Software-Anbietern, in Client-Server-Umgebungen oder im Wege des Application-Service-Providing bzw. als Software as a Service uÄ sowie über das Internet, unternehmenseigene Intranets oder andere Netze); ausgenommen ist die Veräußerung der überlassenen Lizenz an Dritte;

(1.4) das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass die Software Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist, insbesondere als Angebot zur Fernübertragung (Downloads);

(1.5.) das Recht, die Software sonst wie zugänglich zu machen, z.B. durch den Einsatz in Netzwerken, ohne dass eine Verbreitung erfolgt oder diese öffentlich ist (etwa in Client-Server Umgebungen, beim Application Service Providing uÄ);

(1.6.) das Recht, die Nutzung der Software in jeder zulässigen Weise zu beschränken, sei es für die private Nutzung, die nichtkommerzielle Nutzung, die Nutzung in Unternehmen, in Unternehmensverbünden (Konzernen), in Branchen, mit bestimmter oder bestimmbarer Hardware (z.B. als OEM-Software, gebunden an eine CPU oder Ähnliches), nutzerbezogen („Named User“) als Open Source Software, als Testversion, als Vor-Version, Update, Upgrade uÄ.

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung durch netzheimat ganz oder teilweise, befristet oder unbefristet, bedingt oder unbedingt, auf Dritte zu übertragen.

(2) Die vorstehenden Regelungen binden die Parteien auch schuldrechtlich, insbesondere für den Fall, dass keine urheberrechtliche Position geschaffen oder in der vorbenannten Weise übertragen werden kann.

(3) Der Auftragnehmer hat nach Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Auftraggeber diesem den der Software zugrundeliegenden Quellcode zu übergeben.

(4) Bindet der Auftragnehmer von ihm beschaffte oder erstellte geschützte Werke wie Fotos, Grafiken, Sound, Texte, Videos, Fremdsoftware, auch Open Source Software, usw. in die App ein, stellt er sicher, dass der Auftraggeber hieran die gleichen Rechte wie in den Abs. 1 bis 3 beschrieben erhält. Ist das nicht möglich, wird der Auftragnehmer vor einer Einbindung die Zustimmung des Auftraggebers einholen.

(5) Die in der Software etwaig enthaltenen Copyright- Vermerke, Markenzeichen, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale dürfen nicht verändert oder unkenntlich gemacht werden.

(6) Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Auftraggeber sind erlaubt.

(7) Die Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt ebenfalls gestattet. Die Rechte des Auftraggebers aus §§ 69 d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt.

(8) An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von mgo netzheimat, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, werden dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Auftraggeber eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.

(9) mgo netzheimat behält sich das Recht vor, mit dem Produkt in den üblichen Medien zu werben und den Auftraggeber (inklusive seines Logos) als Referenz zu nennen. Dies kann durch Abbildungen sowie über funktionsfähige Ausschnitte des Produktes geschehen, soweit dies keine Firmengeheimnisse des Auftraggebers preisgibt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Vor der Vertragsausführung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtpreises der Vergütung an mgo Netzheimat zu leisten, da der überwiegende Teil des von mgo netzheimat zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu erbringenden Gesamtaufwands bei Vertragsbeginn zu tragen ist. Nach Erbringung der Leistung ist der Restbetrag zu erbringen.

§ 5 Haftung

(1) Bei der Erstellung von Software schuldet der Anbieter die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

Abschnitt VI: Bezahlte Suchmaschinenwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Social Media und Newsletter

§1 Vertragsgegenstand

mgo netzheimat erbringt kostenpflichtige Dienstleistungen im Bereich Online-Werbung und Online-Marketing, wie beispielsweise das Erstellen und Betreuen von Konten bei Ads-Dienstleistern, SEO-Texte oder Technisches SEO sowie Social Media Auftritte oder Newsletterdienste. Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Preisliste von mgo netzheimat sowie der vertraglichen Vereinbarung.

§ 2 Werbeanzeigen

(1) Das Vertragsverhältnis über das Schalten von Werbeanzeigen bei Ads-Dienstleistern kommt zwischen dem Kunden und dem Dienstleiter direkt zustande. mgo netzheimat wird lediglich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden.

(2) Werbeanzeigen werden von unterschiedlichen Dienstleistern angeboten, bei welchen jeweils unterschiedliche Vergabebedingungen gelten. Mit der Beauftragung von mgo netzheimat stimmt der Kunde verbindlich deren Vertragsbedingungen zu.

§ 3 SEA Werbung/ Google AdWords

(1) Zu Beginn des Vertragsverhältnisses wird das Ads-Budget festgelegt. Der Umfang der Suchmaschinenwerbung wird zwischen den Parteien vereinbart und vom Auftraggeber für einen bestimmten Zeitraum freigegeben.

(2) mgo netzheimat ist, soweit nicht anders vereinbart, berechtigt, die nach Absatz (1) vereinbarten Leistungen nach eigenem Ermessen, ohne, dass nochmals eine einzelne Freigabe der Schritte erforderlich ist, vorzunehmen sowie die Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden geschieht und für diesen zumutbar ist. Umgestaltungen oder Neugestaltungen werden nicht ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt.

 § 4 Zahlungsbedingungen

(1) Vor der Vertragsausführung ist einmalig eine Vorauszahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtpreises der Vergütung (ohne Ads-Budget) an mgo Netzheimat zu leisten, da der überwiegende Teil des von mgo netzheimat zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu erbringenden Gesamtaufwands bei Vertragsbeginn zu tragen ist. Der Restbetrag ist nach Erbringung der Leistung zu zahlen. Bei Verträgen mit festgelegter Laufzeit ist die monatliche Gebühr zu Beginn des Monats rückwirkend für den vergangenen Monat zu leisten.

(2) Bei Erbringung von Onlinewerbung fällt für den Kunden neben der einmaligen Vorauszahlung (1/3 des Gesamtpreises) und der monatlichen Gebühren noch die monatlich zur Verfügung zustellenden Geldmittel (Ads-Budget) an. Das Ads-Budget ist in der Gesamtvergütung nicht beinhaltet. Das Ads-Budget wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses festgelegt und ist jederzeit änderbar; es ist im Voraus zur Zahlung fällig.

§ 5 Vertragslaufzeit, Nutzungsrechte

(1) Bei einer befristeten Überlassung der Leistungen beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ein Vertrag über eine einmalige, dauerhaft überlassene Leistungserbringung endet mit Übergabe oder Abnahme der Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Soweit die Leistungen nicht auf Dauer überlassen werden, erhält der Kunde ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Nach Laufzeitende besteht für den Kunden die Möglichkeit, die Leistung gegen eine individuell bemessene, dem Aufwand angemessene Gebühr auszulösen.

 § 6 Haftung mgo netzheimat

(1) mgo netzheimat haftet dafür, dass Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen sowie vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllen. Mgo netzheimat garantiert keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine zu erreichenden Besucherzahlen oder bestimmte Listungen auf den Ergebnisseiten der Suchmaschinen.

(2) mgo netzheimat haftet nicht für Ausführungen und daraus resultierenden Schäden, die sie im Rahmen ihres Ermessens nach 3 II dieses Abschnittes vorgenommen hat, es sei denn diese wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen.

 § 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat zu dulden, dass mgo netzheimat gegebenenfalls benachbarte oder ähnliche Themen, Suchbegriffe usw. verschiedener Auftraggeber betreut. Der Anbieter versichert jedoch, nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers zu gewähren.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Vertragserfüllung durch mgo netzheimat erforderlichen Informationen und Tools zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der mgo netzheimat bei der Bereitstellung von personenbezogenen Kundendaten, wie beispielsweise E-Mail Adressen, diese gesetzeskonform zu erheben. Er stellt mgo netzheimat von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

Abschnitt VII: Wartung

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand eines Vertrags können Instandhaltung oder Wartungsarbeiten bei WordPress oder Linuxservern sein. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die Preisliste von mgo netzheimat sowie etwaige vertragliche Vereinbarungen verwiesen.

§ 2 Laufzeit, Kündigung

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, handelt es sich um eine dauerhafte Leistungserbringung. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch, solange nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

Die Vergütung wird, soweit nicht pauschal vereinbart, am Monatsende nach angefallenen Arbeitsstunden berechnet und monatlich zu Beginn des Monats rückwirkend für den vergangenen Monat in Rechnung gestellt. Sie ist mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen.

§ 4 Nutzungsrechte

Die Leistungen werden dem Kunden auf Dauer überlassen. Allerdings besteht ein Nutzungsrecht nur an der aktuellen Version, hinsichtlich der alten Version wird durch Bereitstellung der neuen Version das Nutzungsrecht automatisch beendet.

Abschnitt VIII: Strategieberatung

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand eines Vertrags ist die Durchführung einer Beratungs- und Unterstützungsleistung durch mgo netzheimat auf dienstvertraglicher Basis. Die Einzelheiten sind dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung sowie der Preisliste von mgo netzheimat zu entnehmen.

§ 2 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von mgo netzheimat erbrachten Begleitergebnissen der Dienstleistung das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Vor der Vertragsausführung ist einmalig eine Vorauszahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtpreises der Vergütung an mgo Netzheimat zu leisten, da der überwiegende Teil des von mgo netzheimat zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten zu erbringenden Gesamtaufwands bei Vertragsbeginn zu tragen ist. Der Restbetrag ist nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

§ 4 Förderung go digital

(1) Soweit die von mgo netzheimat zu erbringende Dienstleistung durch das Programm „go digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird, wird auf die Richtlinie verwiesen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/go-digital-bundesanzeiger.pdf?__blob=publicationFile&v=8

(2) Die Auftragsannahme durch mgo netzheimat ist keine Zusicherung der Förderungsbewilligung und stellt auch keine Zusage oder Garantie dar, dass der Antrag auf Förderung vom BMWi gefördert werden wird. mgo netzheimat haftet nicht dafür, dass ein, unter von beiden Seiten pflichtgemäßer Mitwirkung, gestellter Antrag auf Gewährung von Fördermitteln vom BMWi positiv beschieden wird.

Stand der AGB: März 2023